Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Brandenburg 
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5.12.2006
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Vorlage für einen Antrag nach § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG. Lehnt das Gericht diesen Antrag ab, kann hiergegen nach § 9 Abs. 1 Satz 5 JVEG Beschwerde erhoben werden. Unbedingt zu beachten ist aber, dass nach § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG die Beschwerde nur zulässig ist, solange der Anspruch auf Vergütung noch nicht geltend gemacht worden ist.


9.6.2008
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Arbeitshilfe für Teil XIII HOAI - vermessungstechnische Leistungen - Ausarbeitung der
AHO-Fachkommission „Vermessung“, Stand Dezember 2001


7.4.2009
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Markus Rembold: Zur Behandlung von Gewässern erster Ordnung bei Liegenschaftsvermessungen. In: Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen (NÖV NRW) 2/2008, S. 4 - 10.


19.3.2008
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Benutzerhandbuch LiKa-Online (ALK, ALB, ANS)


26.10.2006
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Vortragsmanuskript zur Beurkundung und Beglaubigung im Liegenschaftswesen


3.1.2008
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Jan Fritz Geiger: Geo-Information als immaterielles Rechtsgut
JurPC Web-Dok. 70/2001, Abs. 1 - 64


14.11.2006
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Zur Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzenin Nordrhein-Westfalen. Aufsatz von Klaus Mattiseck, Düsseldorf.
Mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung zu Grenzfeststellung und Abmarkung.


15.8.2008
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Rüdiger Zachert: Grundbuch und Kataster im Spannungsfeld der Staatsgewalten, AVN 6/2002, S. 202 ff.


31.3.2010
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Das Hinweisblatt der LGB richtet sich an die Nutzer der ALK, die vornehmlich mit den digitalen Daten arbeiten.


14.11.2006
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Vortragsfolien vom Seminar VVLiegVerm, 3.6.2003: Die Liegenschaftsvermessung - Land Brandenburg


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