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24.1.2007 288 Zugriffe 41,41 kB |
BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 213/03
Leitsätze:
a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde.
b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt. |
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24.1.2007 267 Zugriffe 69,09 kB |
BGH, Urteil vom 20.4.2004 - X ZR 250/02
Leitsätze:
a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen er Auftragserteilung.
b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde. |
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30.1.2007 270 Zugriffe 50,62 kB |
BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02
Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer. |
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19.3.2008 256 Zugriffe 34,45 kB |
LG Köln, Urteil vom 21.03.2007 - 13 S 216/06
Leitsätze (nicht amtlich):
1. Dem Ersteller eines Wertgutachtens steht ein Honorar gemäß § 632 BGB, § 34 HOAI zu. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung hat er nach den Mindestsätzen der Normalstufe abzurechnen.
2. Auf mehrere getrennte Wertermittlungen, die gleichzeitig in einem Auftrag vergeben werden und bei denen im Ergebnis dann auch trotz des einheitlichen Auftrags mehrere Wertermittlungen vorzunehmen sind, ist die Vorschrift des § 34 HOAI nach Sinn und Zweck nicht anzuwenden. |
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24.1.2007 302 Zugriffe 37,26 kB |
BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 420/99
Leitsatz: Die Wertermittlungsverordnung 1988 enthält allgemein anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken; ihre Anwendbarkeit ist nicht auf die Wertermittlung durch Gutachterausschüsse (§§ 192, 193 BauGB) beschränkt.
Aus den Entscheidungsgründen: Ausführungen zur konkreten Marktsituation ... sind ... erforderlich, weil nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV die Lage auf dem Grundstücksmarkt zu berücksichtigen ist. |
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18.12.2006 296 Zugriffe 45,92 kB |
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2002 - 13 U 18/01: Zur Frage der Haftung eines Sachverständigen für die unrichtigen Erstellung eines Wertgutachtens für ein Grundstück |
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5.5.2008 263 Zugriffe 28,63 kB |
OLG Schleswig, Urteil vom 6.7.2007 - 14 U 61/06 (erhältlich unter http://lrsh.juris.de)
Leitsätze: Für die sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, weshalb sich ein Ersteigerer insoweit nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder verlassen kann. |
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11.5.2007 280 Zugriffe
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BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - V ZB 44/06
Leitsätze:
1. Ein vorhandener Landschaftsgarten ist bei der Ermittlung des Gründstücksverkehrswertes nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; bei der Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren muss diese Methode nicht deshalb zugunsten eines anderen Verfahrens zurücktreten oder verbessert werden, weil sie den Wert der Gartenanlage nicht erfasst.
2. Zum Umfang der von einem Sachverständigen vorzunehmenden Untersuchungen bei einer Grundstückswertermittelung. |
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11.5.2007 272 Zugriffe
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BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - V ZR 97/06
Leitsatz: Der aus einem nachbarlichen Überbau resultierende Wertverlust eines Grundstücks ist mit dem Wert der überbauten Fläche anzusetzen, wenn nichts vorgetragen wird oder zu erkennen ist, dass durch den Überbau auch die Nutzung der nicht überbauten Fläche beeinträchtigt worden ist. |