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Gesetz zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg vom 08. Mai 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 09], S.166), geändert Gesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09] , S.186, 194) | |
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 13.8.2008 (BT-Drs. 16/10117) will die Bundesregierung das Vergaberecht modernisieren und es dabei transparenter und mittelstandfreundlicher gestalten. Unter anderem soll die so genannte Mittelstandsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die eine Vergabe nach Losen vorsieht, dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann. Mittelständische Unternehmen beklagen, dass Auftragsvergaben wenig mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Die Bündelung von Nachfragemacht und die Zusammenfassung teilbarer Leistungen würden zunehmend zur Praxis. Aus Sicht der Regierung muss gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe großer Aufträge mit einem Volumen, das die Kapazitäten solcher Unternehmen überfordern könnte, ausgeglichen werden. | |
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Änderung der VV Nrn. 1.5, 3.1 und 3.2 zu § 55 sowie Nr. 6.2 zu § 44 der Landeshaushaltsordnung: | |
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Vergabehandbuch für die Vergabe von Leistungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen | |
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Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Neufassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber ab einer bestimmten Auftragshöhe zur Anwendung der Verdingungsordnungen. | |
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Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) | |
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Verdingungsordnung für Leistungen, | |
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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) i.d.F. vom 05.08.2003 |
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