Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Brandenburg 
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14.8.2008
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BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 292/00
Leitsatz:

Die wettbewerbliche Haftung eines Dritten tritt bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen dieser selbst nicht unterworfen ist, jedenfalls dann nicht ein, wenn ihm die erforderliche Prüfung des Verhaltens desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat, insbesondere angesichts dessen Eigenverantwortung, nicht zuzumuten ist.


7.1.2008
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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 26.7.2007 - 1 L 177/07
Kernsatz:

In einem Kostenbescheid muss erkennbar sein, dass die erlassene Behörde nicht die Kooperation, sondern der einzelne ÖbVI ist.

Kommentar (36,70 kB)

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21.12.2007
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VG Potsdam, Urteil vom 3.3.2005 - 4 K 3310/03
Leitsatz (nichtamtlich):

Die allgemeine Verjährungsfrist für den Erlass eines Kostenbescheides beträgt 30 Jahre nach Beendigung der Amtshandlung. Die kurze zweijährige Verjährungsfrist findet auf die Tätigkeit des ÖbVI wegen seiner Eigenschaft als Beliehener keine Anwendung.


15.1.2008
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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2006 - OVG 12 S 41.06
Leitsatz (nichtamtlich):

Eine Verjährung von Kosten nach dem Brandenburgischen Gebührengesetz ist nicht möglich, solange die Behörde keinen Kostenbescheid erlassen hat.

Kommentar (55,14 kB)

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17.1.2008
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VG Potsdam, Urteil vom 31.01.2007 - 4 K 3116/04
Kernsatz:

Die Gebühr für die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen für eine Vermessung nach Tarifstelle 5.6.2 (kombinierte Einmessung nach § 68 BbgBO und § 15 VermLiegG) Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) ist nach Tarifstelle 3.1.3 (Vermessungsunterlagen für verschiedene Tätigkeiten nach Tst. 5) VermGebKO festzusetzen.


25.10.2006
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BVerwG, Urteil vom 21. 6. 2006 - 8 C 12. 05
Leitsatz:
Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 Vermögensgesetz eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.


27.10.2006
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OVG Lüneburg, Urteil vom 25.01.93 - 6 L 126/90
Leitsatz:
In Niedersachsen kann das Katasteramt für das Herstellen von Lageplänen (§ 2 Abs. 2 BauvorlagenVO) durch Kostenordnung festgelegte Gebühren berechnen, die auch den Wert des Bauvorhabens berücksichtigen.


10.4.2008
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VGH Bayern, Beschluss des 19. Senats vom 20. Februar 2008 - 19 ZB 07.3090
Kernsätze:

Das Abmarkungsprotokoll erbringt nur dafür Beweis, dass die unterzeichnenden Grundstückseigentümer die beim Abmarkungstermin vorgewiesenen Grenzen und
die Abmarkung selbst anerkennen. Weitergehende Rechtswirkungen können ihm schon deshalb nicht entnommen werden, weil es dem Vermessungsamt an jeder Befugnis fehlt, über den Bodenwert zu disponieren oder gar mit dem Auftraggeber der Vermessung hierüber Vereinbarungen
zu schließen. Die Berechnung von Vermessungsgebühren richtet sich deshalb auch
dann nach dem objektiven Bodenwert (Verkehrswert) der Bodenrichtwerttabelle,
wenn im Abmarkungsprotokoll ein anderer Bodenwert genannt ist.


2.4.2007
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VG Gera, Urteil vom 3.12.2003 - 4 K 398/03 GE
Leitsätze:
1.
Zum Begriff des räumlichen Zusammenhangs bei Gebäudeeinmessungen im Sinne der Thüringer Kostenordnung für Leistungen der Katasterbehörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
2. Zu den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes in diesem Zusamnmenhang.


3.6.2008
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BGH, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 140/07
Leitsatz:
Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags.


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