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Der Abschnitt C des Leitfadens Öffentliches Baurecht und Vermessung befasst sich mit gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vermessung und Teilung von Grundstücken. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die im Jahr 2008 mit der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung in § 4 Abs. 3 BbgBO eingeführte baurechtliche Kontrollpflicht der Vermessungsstelle. |


