Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens.
Als beliehene Freiberufler hat der Staat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Sie sind privatrechtlich tätig und haben gleichzeitig eine behördliche Funktion. Als selbständige Freiberufler haften die ÖbVI persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Durch die Beleihung sind sie befugt, hoheitliche Vermessungen im Kataster durchzuführen, Grenzfestellungen und Abmarkungen vorzunehmen sowie Tatbestände an Grund und Boden mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Diese besondere Verantwortung erfordert eine besondere Ausbildung. Die Bestellung zum ÖbVI erfolgt nur, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und mehrjährige Erfahrungen in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erworben wurden.
Damit bieten die ÖbVI fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen:
|
1. Leistungen für den Eigentümer / Erwerber
|
- Beratung
im allgemeinen Grundstücksrecht
- Teilungsvermessungen:
- Bildung
neuer Flurstücksgrenzen
- Erstellung
von Teilungsplänen (z.B. als Anlage zum Notarvertrag)
- Grenzvermessungen
- Ermittlungen
und Wiederherstellung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Flurstücksgrenzen
auf der Basis des amtlichen Katasternachweises sowie deren Abmarkung (örtliche Markierung durch Grenzzeichen)
- Gebäudeeinmessungen
- Erstellung
von Unterlagen zur Regelung von Grunddienstbarkeiten
- Erstellung
von Grunderwerbsplänen
- Beglaubigung
von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken
- Grenzgutachten
- Immobilienwertermittlung
- Wohnraumvermessungen
|
| |
2. Leistungen für den Bauherrn
|
- Beratung
im Grundstücks- und Baurecht
- Erstellung
amtlicher Lagepläne nach Bauvorlagenverordnung (Lageplan
zum Bauantrag) in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten /
Objektplaner
- Absteckung
(Grob- und Feinabsteckung) der geplanten baulichen Anlage(n)
- Überprüfung
des Bauvorhabens in Lage und Höhe gemäß
Brandenburgischer Bauordnung
|
| |
3. Leistungen für Architekten / Objektplaner
|
- Projektberatung
- Lage-
u. Höhenpläne
- Erstellung
von Längs- u. Querprofilen
- Erstellung
von Planunterlagen für Bebauungspläne
- Gebäudevermessungen:
- Innenaufmaß (Grundriss und Schnitt)
- Fassadenaufmaß
- Ermittlung
von Brutto- Rauminhalten
|
| |
4.
Leistungen für Behörden / Kommunen
|
| |
Kommunen
|
|
| |
- Entwurfsvermessungen
für Baumaßnahmen
- Georeferenzierung
vorhandener analoger oder digitaler Bestandsunterlagen
- Baulandumlegung
/ Grenzregelung gemäß BauGB
- Plangrundlagen
für Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
und städtebauliche Konzepte
- Einrichtung
u. Pflege von geografischen Informationssystemen (GIS)
- Unterstützung
bei der Erstellung von Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträgen
|
| |
Kataster-
u. Vermessungsbehörden
|
|
| |
- Arbeiten
zur Erstellung der Automatisierten LiegenschaftsKarte
(ALK); u. a. durch Beteiligung am Projekt FALKE (Forcierte
ALK Einrichtung)
- Arbeiten
zur Auflösung der ungetrennten Hofräume
nach dem Bodensonderungsgesetz (BOSOG)
|
| |
Straßenbauverwaltungen
|
|
| |
- Entwurfsvermessungen
für Baumaßnahmen
- Grunderwerbspläne
- Trassierungen
/ Absteckungen
- Straßenschlußvermessungen
- Unterlagenerstellung
für die Bewilligung von Grunddienstbarkeiten
|
|
| |
Flurneuordnungsbehörden
|
|
| |
- landwirtschaftliche
Bodenordnung / Bearbeitung von Verfahren nach dem
Landwirtschaftsanpassungsgesetz / Flurbereinigungsgesetz
|
|
|
| |
5.
Leistungen für Bauunternehmen
|
- Projektberatung
- Absteckungen
- baubegleitende
Vermessungen
- Erstellung
von Bestandsplänen
- Massenermittlungen
|
| |
6. Leistungen für Ver- und Entsorgungsunternehmen
|
- Absteckungen
/ Trassierungen
- Bestandsunterlagen
nach DIN bzw. betriebsinternen Vorgaben
- Erstellung digitaler georeferenzierter Bestandsunterlagen anhand analoger
oder digitaler (Alt-) Unterlagen
- Unterlagenerstellung für die Bewilligung von Grunddienstbarkeiten
- Einrichtung
u. Pflege von Geo-Informationssystemen (GIS)
|
© BDVI e.V. Landesgruppe Brandenburg 2012. Alle Rechte vorbehalten.